Antrag auf Mitgliedschaft
Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt einmal pro Jahr bei der ordentlichen Mitgliederversammlung im Rahmen der DGPT-Tagung (meist im September). Für die Aufnahme muss ein Antrag gestellt werden.
Es gibt drei verschiedene Mitgliedsoptionen:
- Ordentliche Mitgliedschaft: Eine ordentliche Mitgliedschaft ist möglich, wenn man Mitglied einer der folgenden Fachgesellschaften ist: DGAP, DGIP, DPG, DPV oder seine Aus- oder Weiterbildung an einem DGPT-Institut absolviert hat. Der jährliche Mitgliedbeitrag liegt bei 490€.
- Außerordentliche Mitgliedschaft: Außerordentliches Mitglied können Sie werden, wenn Sie Aus- und WeiterbildungsteilnehmerIn an einem DGPT-Institut sind. Vor der Zwischenprüfung ist die Mitgliedschaft kostenfrei. Nach der Zwischenprüfung liegt sie bei 87,50 €.
- Affiliierte Mitgliedschaft: Affiliiertes Mitglied können Sie werden, wenn Sie eine analytische-/tiefenpsychologisch-fundierte Aus- oder Weiterbildung absolviert haben, die den Kriterien der DGPT entspricht. Der jährliche Mitgliedsbeitrag umfasst 240 €.
Nachfolgend finden Sie die Verlinkungen zu den Mitgliedsanträgen: