Wie werde ich Psychotherapeut*in / Psychoanalytiker*in?
Bislang ist es möglich über das Studium der Medizin, der Psychologie und der Pädagogik bzw. Sozial-Pädagogik den Beruf des Psychotherapeutens / der Psychotherapeutin zu ergreifen. Mediziner*innen und Psycholog*innen ist es möglich sowohl mit Kindern und Jugendlichen als auch mit Erwachsenen zu arbeiten. Erziehungswissenschaftler*innen können die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) absolvieren. Bei den Ärzt*innen unterscheidet man noch einmal zwischen den Facharztbezeichnungen Psychiatrie und Psychosomatische Medizin, die beide psychotherapeutisch arbeiten können. Außerdem ist es jeder Fachärztin / jedem Facharzt möglich eine sog. fachgebundene Zusatzbezeichnung Psychotherapie zu erwerben.
Nach dem Studium der Psychologie kann man sich für die Ausbildung in einem wissenschaftlich anerkannten Verfahren (Verhaltenstherapie, Systemische Therapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bzw. psychoanalytische Therapie) entscheiden, um dies an dafür akkreditierten Instituten zu absolvieren. Mit dem Abschluss der Ausbildung erhält man mit einer staatlichen Prüfung die Approbation als Psychotherapeut, mit der man sich z. B. in einer Praxis niederlassen kann.
Ab dem Wintersemester 20/21 hat es eine Veränderung im Zugang zu dem Berufsbild Psychotherapeut*in gegeben. Es hat ein Masterstudiengang begonnen, der zum Ziel haben soll, am Ende des Studiums bereits die Approbation zum/zur Psychotherapeut*in zu erhalten. In einer mehrjährigen anschließenden Weiterbildung, ähnlich der Facharztweiterbildung, kann sich dann der/die approbierte Psychotherapeut*in noch einmal spezialisieren, unter anderem in den oben genannten Verfahren. Nach wie vor wird der Zugangsweg zum Berufsbild Psychotherapeut*in den Mediziner*innen über eine Facharztweiterbildung, wie beschreiben, möglich sein. Für die anderen Studiengänge wird es eine Übergangszeit geben, in der das Studium anerkannt und eine Psychotherapeutenausbildung möglich sein wird.