Die DGPT Rheinland-Pfalz freut sich über neue Mitglieder. Je nach Ausbildungsstand und beruflicher Situation stehen verschiedene Formen der Mitgliedschaft zur Verfügung.
Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt einmal jährlich im Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlung auf der DGPT-Tagung (in der Regel im September). Voraussetzung für die Aufnahme ist ein entsprechender Aufnahmeantrag.
Mitgliedschaft nach Ausbildungsstand
Ordentliche Mitgliedschaft
Eine ordentliche Mitgliedschaft ist möglich, wenn Sie Mitglied einer der Fachgesellschaften DGAP, DGIP, DPG oder DPV sind oder Ihre Aus- bzw. Weiterbildung an einem von der DGPT anerkannten Institut absolviert haben.
Außerordentliche Mitgliedschaft
Eine außerordentliche Mitgliedschaft richtet sich an Aus- und Weiterbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer eines DGPT-Instituts. Vor der Zwischenprüfung ist die Mitgliedschaft kostenfrei.
Affiliierte Mitgliedschaft
Eine affiliierte Mitgliedschaft ist möglich, wenn Sie eine analytische oder tiefenpsychologisch fundierte Aus- oder Weiterbildung abgeschlossen haben, die den Kriterien der DGPT entspricht.
Antragsformulare und weitere Dokumente
Die folgenden Unterlagen werden von der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT) bereitgestellt und regelmäßig aktualisiert.
Weitere Informationen zur Mitgliedschaft auf der Website der DGPT →
- Aufnahmeantrag auf ordentliche Mitgliedschaft bei Aus-/Weiterbildung an einem DGPT-anerkannten Institut
- Aufnahmeantrag auf ordentliche Mitgliedschaft bei Aus-/Weiterbildung an einem nicht von der DGPT anerkannten Institut
- Aufnahmeantrag auf außerordentliche Mitgliedschaft vor der Zwischenprüfung
- Aufnahmeantrag auf außerordentliche Mitgliedschaft nach der Zwischenprüfung
- Aufnahmeantrag auf affiliierte Mitgliedschaft
- DGPT-Beitragsordnung
Fragen zur Mitgliedschaft?
Wenn Sie Fragen zur Mitgliedschaft oder zum Aufnahmeverfahren haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.